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Was Sie über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wissen müssen

Die wichtigsten Regelungen

Es ist nur noch das erlaubt, was in der Gebrauchsanleitung steht und sonst nichts.Bereits seit 1998 gilt nun schon das neue Pflanzenschutzgesetz, aber viele Kleingärtner haben es noch gar nicht zur Kenntnis genommen. Es betrifft jedoch alle, die Pflanzenschutzmittel in ihrem Garten, im Wintergarten oder auch nur auf dem Fensterbrett anwenden wollen. Um mehr Licht in das Paragraphendunkel zu bringen, werden hier die wichtigsten Regelungen für den Hobbygärtner kurz zusammengestellt:

Gärtnerisch genutzte Flächen

Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur eingesetzt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Gärtnerisch genutzt werden auch Haus- und Kleingärten, jedoch nicht Wege, Böschungen oder Feldraine. Ein Pflanzenschutzmittel darf in Deutschland nur angewandt werden, wenn es vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen ist.

Haus- und Kleingarten

Pflanzenschutzmittel dürfen in Haus- und Kleingärten nur noch angewandt werden, wenn sie mit der Angabe "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig" gekennzeichnet sind. Es wird also jetzt verbindlich vorgeschrieben, wo das Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden darf und wie es auszubringen ist. Hat ein Pflanzenschutzmittel mit der Ausweisung zum Einsatz im Haus- und Kleingarten zum Beispiel nur eine Zulassung gegen Blattläuse bei Zimmer- und Balkonpflanzen, so darf es gegen Blattläuse in anderen Kulturen oder im Freiland nicht angewandt werden.

Gewässerschutz

In oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern dürfen keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, also auch nicht zum Beispiel gegen den Seerosenblattkäfer im Gartenteich.

Zulassungsende

Auf den nachfolgenden Informationsseiten gibt das Datum in Klammern, z.B. (31.12.08) nach dem Pflanzenschutzmittelnamen an, wie lange das Präparat noch zugelassen ist. Das bedeutet gleichzeitig, wie lange es noch höchstens im Fachhandel erhältlich ist. Nach Ablauf der Zulassung dürfen Pflanzenschutzmittel nur noch bis zum Ablauf des zweiten auf das Ende der Zulassung folgenden Jahres ausgebracht werden. Danach ist die Anwendung verboten.

Schlussfolgerung

Wer Pflanzenschutzmittel in seinem Garten einsetzen will, muss sich mit den betreffenden Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes auseinander setzen. Die Gebrauchsanleitung enthält die Anwendungsvorschriften, diese sind unbedingt zu befolgen. Wer auf Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten verzichtet, kann die umfangreichen Vorschriften und Regelungen getrost wieder vergessen.

 

mdr
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