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Pflanzenschutzmittel für Haus und Kleingarten
In Haus und Kleingarten dürfen ohne Sachkundenachweis nur Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die den Aufdruck tragen "Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig". Über die Eignung für nichtberufliche Anwender entscheidet das BVL bei der Zulassung. Kriterien sind unter anderem die Eigenschaften der Mittel, Art und Größe der Verpackung und die Dosiereinrichtung.
Auch wenn diese Mittel einfach in der Handhabung sind und vergleichsweise günstige Eigenschaften haben, sollten sie dennoch mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein angewendet werden. Die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten auch für nichtberufliche Anwender. So darf die Anwendung nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten erfolgen und es sind die Anwendungsbestimmungen einzuhalten. Der Anwender sollte sorgfältig die Gebrauchsanleitung lesen und beachten; darin ... >> weiter