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Die Geschichte des Kleingartens............................................... << zurück

Schrebergärten sind kleine, außerhalb der Wohngebiete gelegene Gartenparzellen, meist mit Laube, zur Selbstversorgung mit Gemüse, Obst und Schnittblumen, häufig als Teil eines öffentlichen Grünanlagengebietes.



1. Die Entstehungsgeschichte:

Der erste Prototyp einer Kleingartenanlage wurde durch die Carlsgärten in Kappeln an der Schlei bereits 1806 durch den Landgrafen Carl von Hessen gelegt, der ein Gelände in Kleingärten parzellierte und kleinen Leuten zur Pacht zur Verfügung stellte. Die Flächen wurden aber bald wieder anderen Nutzungen zugeführt. Ebenso ging es vielen Armengärten, die zwischen 1830 und 1840 in Leipzig, Berlin und Kiel gegründet wurden. Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden in einigen deutschen Städten Armengärten und insbesondere in Berlin die Laubenkolonien des Roten Kreuzes und die Gärten der Bahn-Landwirtschaft.

Die Ursprünge des Kleingartenwesens sind eng verbunden mit der Industrialisierung des 19. Jahrhunderts, als die Landbevölkerung in die Städte strebte, um dort als Industriearbeiter zu arbeiten. Wohnungsnot, mangelnde Ernährung und soziale Mißstände waren die Folge dieser Bevölkerungsexplosion.Die wohl bekannteste Wurzel fand das Kleingartenwesen durch die Schrebergärten der Stadt Leipzig. Dr.Ernst Innocenz Hauschild gründete den Verein, der den Kindern der Fabrikarbeiter Kinderspielplätze, Erziehung und Bewegung in der Natur ermöglichen sollte. Er nannte diese Gärten nach dem Pädagogen und Arzt Dr.Schreber “Schrebergärten”. Eine weitere Wurzel war die Naturheilkundebewegung Mitte des 19. Jahrhunderts, die Licht, Luft, Bewegung zur Förderung der seelischen und körperlichen Gesundheit forderte.

2. Die ökologische Bedeutung:

Die ökologische Bedeutung der Kleingärten liegt darin, daß sie ein integraler Bestandteil des städtischen Freiflächen- und Grünsystems sind und damit wichtige stadtökologische Funktionen für die Verbesserung des Kleinklimas, die Vermeidung weiterer Bodenversieglungen durch Bebauung, die Erhaltung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere sowie die menschliche Naherholung übernehmen. Kleingärten ermöglichen darüber hinaus einen unmittelbaren Erfahrungszugang der Stadtbewohner zur kultivierten Natur. Durch ihren ausgeprägten Lokalbezug tragen Kleingärten auch zur Verringerung ökologischer Belastungen des Freizeit- und Urlaubsverkehrs bei.

3. Die soziale Bedeutung:

Die soziale Bedeutung der Kleingärten liegt in der Versorgung überwiegend sozial benachteiligter Schichten mit
wohnungsergänzenden Freiräumen. Kleingärten stellen als erweitertes des meist gartenlosen Geschoßmietwohnbaus einen Ersatz für fehlende Hausgärten dar. Damit leisten sie wiederum auch einen Beitrag für die Akzeptanz städtebaulicher Dichte, die im Hinblick auf Begrenzung des Außenwachstums der Städte und damit der fortschreitenden Flächeninanspruchnahme eine wichtige Voraussetzung für eine ressourcenschonende Siedlungsentwicklung darstellt. Darüber hinaus sind die Kleingartenvereine wichtige Orte des Gemeinschaftslebens, zwischen den Generationen wie zwischen Deutschen und Ausländern, die den zunehmenden Tendenzen sozialer Desintregation ind den Städten ein Stück weiter entgegenwirken.

4. Die wirtschaftliche Bedeutung:

Die wirtschaftliche Bedeutung der Kleingärten steht aufgrund ihrer nicht-markt-orientierten Nutzung und ihrer primär reproduktiven Funktionen nicht im Vordergrund. Dennoch kann eine intensive kleingärtnerische Selbstversorgung zur Senkung der Lebenshaltungskosten sozial benachteiligter Haushalte beitragen. Durch die unter sozialen Zielsetzungen begrenzten Pachtpreise passen sich Kleingärten nicht in die Logik des freien Bodenmarktes und des Bodenpreisgefüges der Städte ein. Deshalb unterliegen sie seit jeher besonders auf innenstadtnahen Standorten der Nutzungskonkurrenz mit der Folge einer räumlichen Verdrängung in der Vergangenheit an den Stadtrand. Gerade durch die Verhinderung einer übermäßigen städtebaulichen Verdichtung nach rein ökonomischen Kalkülen sichern Kleingärten jedoch - wie andere städtische Freiräume auch (z.B. Parks, Grünanlagen) - die sozialen und ökologischen Qualitäten der Stadt.

5. Wohnungsnähe

Um ihre Funktionen als ergänzendes Wohnumfeld für den dichten Geschoßwohnungsbau zu erfüllen, ist die wohnungsnahe Lage der Kleingärten ein entscheidendes Qualitätskriterium. Unmittelbar wohnungsbezogen ist beispielsweise eine Lage im Innenbereich einer Blockrandbebauung. Eher stadtteilbezogen ist eine Lage am Rande einer Siedlung. Die räumliche Nähe zur Wohnung sichert im Sinne einer Stadt der kurzen Wege die alltägliche Nutzbarkeit und fußläufige Erreichbarkeit der Gärten. Bei wohnungsfernen Kleingärten steigt dagegen die Gefahr, daß Gartenlauben in Wochenendhäuser und Nutzgärten in Ziergärten umgewandelt werden.

6. Öffentliche Zugänglichkeit

Die Öffnung der Kleingartenanlagen für die Allgemeinheit ist eine wichtige Voraussetzung für eine anzustrebende Mischung von privater Gartennutzung und öffentlicher Naherholung. Die Einbindung der Anlagen in ein städtisches Fuß- und Radwegnetz sowie die Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Angeboten innerhalb der Anlage (Ruhebänke, Spielplatz, Gaststätte etc.) entlastet die Stadtverwaltungen teilweise von ihren Aufgaben (zB. der Grünflächenpflege) und sichert gleichzeitig die Akzeptanz der Kleingärten innerhalb der Bevölkerung.


Textquelle: www.daf.uni-mainz.de




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