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Verband
Der Deutsche Städtetag, einer der kommunalen Spitzenverbände Deutschlands, beauftragte seinen Arbeitskreis Kleingartenwesen in der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) mit der Entwicklung dieser Leitlinien. Das Gremium betont in seinem Beschluss, dass angesichts des Klimawandels die Bedeutung der Kleingärten für einen sozialen und ökologischen Städtebau unter dem Leitbild der kompakten Stadt mit Nutzungsmischung zunimmt. Es empfahl den Mitgliedstädten, die Leitlinien als Arbeitsgrundlage zu diesem Themenfeld zu nutzen und beauftragte den Arbeitskreis, die Anwendung der Leitlinien fortlaufend zu analysieren und sie bei Bedarf fortzuschreiben.
Der Deutsche Städtetag stellt in seinem Fazit fest:
Kleingärten sind für eine „Lebenswerte Stadt von Morgen“ zu erhalten und können in vielfältiger Form Beiträge zur biologischen Vielfalt einer Stadt und für ein attraktiv gestaltetes Wohnumfeld leisten. Um dies zu erreichen, ist eine konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit aller Entscheidungsträger sowie Bürgerinnen und Bürger auf ökologischen, sozialen und ökonomischen Gebieten notwendig. Das Bundeskleingartengesetz muss nicht reformiert werden, um den sich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen, sondern sollte in seinen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt und durch lokale Aktivitäten gestützt und ergänzt werden. Dies ist im Sinne der Lokalen Agenda nachhaltig: sozial, ökologisch und ökonomisch!
Auch der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) nutzt die Leitlinien für seine politische Arbeit. Auf der jüngsten BDG-Gesamtvorstandssitzung im November 2011 stellten die Mitglieder des Vorstands übereinstimmend fest, dass die Leitlinien den Kern des Kleingartenwesens träfen. Das Dokument beschreibt die wesentlichen Handlungsfelder der Kleingartenpolitik, wie Kleingartenentwicklung, Kleingärtnerische Nutzung, soziale und ökologische Aufgaben, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie Organisation und Finanzierung der Kleingartenbewegung. Die sozialen, ökologischen, stadtgestalterischen aber auch ökonomischen Funktionen und Wirkungen der Kleingärten für eine Stadt sind unbestritten, stellten sowohl der Städtetag als auch der Bundesverband fest. Für die Kommunen kann es deshalb angesichts sich teilweise auch verschlechternder Rahmenbedingungen nur das Ziel sein, Kleingärten zu erhalten und zu entwickeln.
Die kleingärtnerischen Organisationen auf allen Ebenen haben nun die Aufgabe, die Inhalte dieser Leitlinien zu transportieren, zu interpretieren und die Folgen der Handlungen für die Politik deutlich zu machen. Diese Aufgabe kann nicht zentral bewältigt werden. Notwendig sind Gespräche auf regionaler oder kommunaler Ebene sowie Lösungen, die sich an den Gegebenheiten der jeweiligen Kommunen orientieren.
06.01.2012, Thomas Wagner
Leitlinien des Kleingartenwesen (pdf)